Allgemeine Geschäftsbedingungen
CPCS GmbH · Tarifpirat und Enerloop.at · Version 1.5 · Stand: 24. Juli 2026
Rücktrittsbelehrung für Tarifpirat-Verbraucherverträge: cpcs.at/ruecktritt.html
Version 1.5 - Stand: 24. Juli 2026
1. Unternehmen, Begriffe und Vertragsgrundlagen
1.1 Vertragspartner ist die CPCS GmbH, Atterseestraße 19, 4863 Seewalchen am Attersee, Österreich (nachfolgend „CPCS“). Sitz der Gesellschaft: Seewalchen am Attersee, Österreich. Geschäftsführung: Mag. Christoph Nagl und DI (FH) Dr. Peter Kriebernegg. Firmenbuchnummer: FN 528359 z; Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels; UID-Nummer: ATU75471302. Kontakt: office@cpcs.at. Bankverbindung: Oberbank AG, IBAN AT37 1500 0007 1150 5503, BIC OBKLAT2L. Weitere Unternehmensinformationen sind im Impressum unter https://cpcs.at/impressum.html abrufbar.
1.2 CPCS erbringt unter der Bezeichnung „Tarifpirat“ Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vergleich und Wechsel von Strom- und Gaslieferverträgen. Unter der Bezeichnung „Enerloop.at“ stellt CPCS eine Software-as-a-Service-Plattform zur Verwaltung, Betreuung und Abrechnung energiewirtschaftlicher Gemeinschafts- und Direktversorgungsmodelle bereit. Dazu zählen insbesondere Energiegemeinschaften, gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) sowie künftig unterstützte Peer-to-Peer- und vergleichbare Modelle.
1.3 „Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die mit CPCS einen Vertrag abschließt. „Verbraucher“ ist eine Person im Sinn des § 1 KSchG. „Unternehmer“ ist eine Person, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bestehen aus einem allgemeinen Teil sowie besonderen Bestimmungen für Tarifpirat und Enerloop.at. Die besonderen Bestimmungen gehen bei Widersprüchen dem allgemeinen Teil vor.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Vollmachten, Lizenz- und Nutzungsverträge sowie Auftragsverarbeitungsverträge gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.
2. Geltung und Einbeziehung der AGB
2.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen CPCS und dem Kunden, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
2.2 Die AGB werden dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt. Bei elektronischem Vertragsabschluss kann der Kunde sie herunterladen und speichern.
2.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen eines unternehmerischen Kunden gelten nur, wenn CPCS ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2.4 Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich jene Bestimmungen, die mit zwingendem Verbraucherrecht vereinbar sind. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht durch eine für den Verbraucher nachteiligere Regelung ersetzt.
3. Vertragsabschluss und elektronische Kommunikation
3.1 Darstellungen auf Webseiten, in Portalen oder Werbemitteln sind grundsätzlich unverbindliche Informationen und noch kein bindendes Angebot, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, durch elektronische Annahme eines Angebots, durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von CPCS oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage einer eindeutigen Bestellung zustande.
3.3 CPCS kann eine Bestellung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben, fehlender Identifizierbarkeit, technischen Hindernissen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit. Gesetzliche Diskriminierungsverbote bleiben unberührt.
3.4 Vertragserklärungen und vertragsbezogene Mitteilungen können, soweit gesetzlich zulässig, per E-Mail, über ein Kundenportal oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
3.5 Der Kunde hat seine Kontakt-, Adress-, Vertretungs- und Zahlungsdaten aktuell zu halten. Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse gelten nach den gesetzlichen Regeln als zugegangen.
4. Entgelte, Rechnungen und Zahlungsverzug
4.1 Die Höhe und Berechnung der Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag, Preisblatt oder der anwendbaren besonderen Bestimmung.
4.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen mit Zugang ohne Abzug fällig. CPCS kann Rechnungen elektronisch übermitteln.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde ersetzt CPCS die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, soweit er den Verzug verschuldet hat.
4.4 Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift kann CPCS die tatsächlich angefallenen Bankspesen und angemessenen Bearbeitungskosten verrechnen.
4.5 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von CPCS ist gegenüber Verbrauchern nur im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Unternehmer dürfen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von CPCS anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt CPCS rechtzeitig, vollständig und richtig alle Informationen, Unterlagen, Berechtigungen und Zugänge zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind.
5.2 Der Kunde prüft von ihm bereitgestellte Daten sowie von CPCS zur Freigabe vorgelegte Ergebnisse auf offensichtliche Fehler und informiert CPCS unverzüglich über erkennbare Unrichtigkeiten.
5.3 Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ein vermuteter Missbrauch ist CPCS unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Verzögerungen und Mehraufwand, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann bei Unternehmern nach vorheriger Information verrechnet werden.
6. Leistungsänderungen und Änderungen dieser AGB
6.1 CPCS darf Leistungen weiterentwickeln und technisch oder organisatorisch anpassen, sofern der vereinbarte Hauptzweck erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen bereits bezahlter Leistungen bedürfen einer vertraglichen Grundlage oder Zustimmung des Kunden.
6.2 Gegenüber Unternehmern kann CPCS diese AGB aus sachlichen Gründen ändern, insbesondere aufgrund geänderter Gesetze, Rechtsprechung, technischer Anforderungen, Sicherheitsanforderungen oder wesentlicher Änderungen des Leistungsangebots. CPCS informiert mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform. Widerspricht der Unternehmer nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern CPCS auf diese Folge besonders hinweist. Bei einem fristgerechten Widerspruch kann jede Partei den betroffenen Dauerschuldvertrag zum Änderungszeitpunkt ordentlich kündigen, sofern keine für den Kunden günstigere Regelung vereinbart ist.
6.3 Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden oder eine gesetzlich zulässige, transparente Änderungsklausel im Einzelvertrag besteht. Bloßes Schweigen gilt gegenüber Verbrauchern nicht als Zustimmung, sofern nicht die strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
6.4 Preisänderungen richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Bereits verbindlich beauftragte Einzelleistungen werden nicht rückwirkend verteuert.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1 CPCS verarbeitet personenbezogene Daten nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter https://cpcs.at/datenschutz.
7.2 Soweit CPCS personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden von Enerloop.at verarbeitet, gilt der gesondert abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
7.3 Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten und erforderliche Offenlegungen an beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater bleiben unberührt.
7.4 CPCS darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Erfüllungsgehilfen und Dienstleister einsetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben davon unberührt.
8. Haftung im allgemeinen Teil
8.1 CPCS haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden.
8.2 Gegenüber Unternehmern haftet CPCS bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung gegenüber Unternehmern je Schadensereignis mit dem Nettoentgelt begrenzt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis für die unmittelbar betroffene Leistung bezahlt hat. Die Haftungshöchstgrenze gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder zwingender gesetzlicher Haftung.
8.3 Gegenüber Verbrauchern gelten Haftungsbeschränkungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Insbesondere werden zwingende Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Produkthaftungsansprüche nicht ausgeschlossen.
8.4 CPCS haftet nicht für Leistungsausfälle oder fehlerhafte Ergebnisse, die ausschließlich auf unrichtigen Kundendaten, nicht von CPCS beherrschbaren Drittsystemen, Netzbetreibern, Energielieferanten, behördlichen Systemen oder Telekommunikationsnetzen beruhen, soweit CPCS Auswahl-, Informations- und Sorgfaltspflichten eingehalten hat.
8.5 Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen und CPCS erkennbare Störungen unverzüglich mitzuteilen.
9. Höhere Gewalt
9.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit diese auf ein außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegendes Ereignis zurückzuführen ist, etwa Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Energie- oder Telekommunikationsausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen oder Ausfälle kritischer externer Infrastrukturen.
9.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich um eine angemessene Schadensbegrenzung. Dauert die Behinderung länger als drei Monate und ist ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil aus wichtigem Grund beenden.
TEIL B - BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR TARIFPIRAT
10. Gegenstand des Tarifpirat-Service
10.1 Tarifpirat ist ein entgeltlicher Analyse-, Beratungs- und Wechselservice für Strom- und Gaslieferverträge.
10.2 CPCS vergleicht auf Grundlage der Kundendaten, vereinbarten Präferenzen und verfügbaren Tarifinformationen Strom- und Gastarife, bereitet Wechselentscheidungen vor und führt bei bestehendem Auftrag und aufrechter gesonderter Vollmacht Wechsel zu geeigneten Energielieferanten durch.
10.3 CPCS ist weder Stromlieferant noch Netzbetreiber. Die Lieferung von Energie, der Netzanschluss, die Netznutzung, Messung und Versorgungssicherheit sind nicht Gegenstand des Tarifpirat-Vertrags.
10.4 Der Energieliefervertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem ausgewählten Energielieferanten zustande. Für diesen Vertrag gelten insbesondere dessen Preise, AGB, Laufzeiten, Kündigungsregeln und Datenschutzinformationen.
10.5 Tarifpirat schuldet eine sorgfältige Durchführung des vereinbarten Service, nicht aber den Abschluss eines bestimmten Energieliefervertrags oder eine bestimmte tatsächliche Ersparnis.
11. Voraussetzungen und Kundendaten
11.1 Der Kunde muss voll geschäftsfähig oder wirksam vertreten sein und zur Verfügung über die betroffenen Zählpunkte, Lieferverträge und Verbrauchsstellen berechtigt sein.
11.2 Der Kunde stellt insbesondere Name, Lieferadresse, Zählpunktbezeichnung, Netzbetreiber, aktuellen Lieferanten, Vertrags- und Verbrauchsdaten, aktuelle Rechnungen, gewünschte Tarifpräferenzen sowie die für Wechsel und Abrechnung erforderlichen Zahlungsdaten vollständig und richtig zur Verfügung.
11.3 Fehlt eine vollständige Jahresabrechnung, darf CPCS den Jahresverbrauch sachgerecht hochrechnen oder auf Grundlage anderer plausibler Angaben schätzen. CPCS kennzeichnet Schätzungen in der Angebots- oder Vergleichsdarstellung.
11.4 Der Kunde informiert CPCS unverzüglich über Umzug, Lieferanten- oder Tarifwechsel, Kündigungen, Preisänderungen, neue Zählpunkte, Änderungen der Bankverbindung und sonstige Umstände, die den Service beeinflussen.
12. Tarifvergleich und Auswahlkriterien
12.1 Der Tarifvergleich erfolgt auf Grundlage der zum Vergleichszeitpunkt verfügbaren Informationen. CPCS kann insbesondere Daten der E-Control, Veröffentlichungen von Lieferanten, Schnittstellen und eigene strukturierte Erhebungen verwenden.
12.2 Die Berechnung kann Energiepreis, Grundpreis, Boni, Rabatte, Preisgarantien, Vertragsbindung, Kündigungsfristen, Herkunfts- oder Ökostrompräferenzen, Gas- oder Stromproduktmerkmale und die Tarifpirat-Servicegebühr berücksichtigen. Netzgebühren, Steuern und Abgaben werden einbezogen, soweit sie für den Vergleich relevant und verfügbar sind.
12.3 Bonuszahlungen und Neukundenrabatte werden nur entsprechend den veröffentlichten Bedingungen berücksichtigt. Ob der Kunde die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt, entscheidet der jeweilige Lieferant.
12.4 Vergleichswerte sind Prognosen. Tatsächliche Kosten können insbesondere wegen Verbrauchsänderungen, Preisänderungen, geänderter Netzentgelte, Steuern und Abgaben, unterbliebener Bonusgewährung oder abweichender Vertragsannahme variieren.
12.5 CPCS führt einen Wechsel nur durch, wenn der Wechsel nach der Prognose von CPCS und unter Berücksichtigung der vereinbarten Kundenwünsche einen wirtschaftlichen Vorteil oder sonstigen vom Kunden gewünschten Vorteil erwarten lässt. Die konkreten Wechselkriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Wechselauftrag oder der Vollmacht; dazu können insbesondere Mindestvorteil, Tarifpräferenzen, maximale Bindung, Bonusbehandlung, Ökostrom- oder Herkunftspräferenzen und ausgeschlossene Anbieter zählen.
13. Laufender Wechselauftrag und Vollmacht
13.1 Der Kunde erteilt CPCS im Wechselauftrag eine gesonderte Vollmacht, ihn bis auf Widerruf gegenüber bestehenden und zukünftigen Strom- und Gaslieferanten, Netzbetreibern, Marktteilnehmern, staatlichen Organisationen und sonstigen am Wechselprozess beteiligten Stellen im vereinbarten Umfang umfassend zu vertreten.
13.2 Solange der Tarifpirat-Auftrag und die gesonderte Vollmacht aufrecht sind, beauftragt der Kunde CPCS nicht nur mit dem erstmaligen Wechsel, sondern auch mit der laufenden oder zumindest jährlichen Überprüfung seiner Strom- und Gaslieferverträge und mit wiederkehrenden Tarif- oder Lieferantenwechseln nach den vereinbarten Wechselkriterien.
13.3 Für einen Wechsel in einem Folgejahr oder für sonstige weitere Wechsel ist keine neuerliche Unterschrift, Einzelbeauftragung oder sonstige Zustimmung des Kunden erforderlich, sofern der Wechsel vom Umfang der wirksam erteilten Vollmacht und den vereinbarten Wechselkriterien gedeckt ist. CPCS darf insbesondere bestehende Lieferverträge kündigen, neue Lieferverträge im Namen und auf Rechnung des Kunden abschließen, erforderliche Erklärungen abgeben und entgegennehmen sowie den notwendigen Schriftverkehr führen.
13.4 CPCS informiert den Kunden vor oder spätestens nach Durchführung eines weiteren Wechsels auf einem dauerhaften Datenträger über den ausgewählten Lieferanten, die wesentlichen Tarifmerkmale, die prognostizierten Jahreskosten, die angenommene Ersparnis beziehungsweise den erwarteten Vorteil, eine allfällige Vertragsbindung und die Tarifpirat-Gebühr. Eine Zustimmung des Kunden ist für den Wechsel nicht erforderlich, sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 13.3 vorliegen.
13.5 Die Information nach Ziffer 13.4 dient der Transparenz und Dokumentation, begründet aber kein Erfordernis einer neuerlichen Zustimmung. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden gegenüber CPCS oder dem Energielieferanten bleiben unberührt.
13.6 Der Kunde kann die Vollmacht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf berührt bereits abgegebene, rechtlich bindende Erklärungen, bereits eingeleitete Wechselprozesse und bereits abgeschlossene Energielieferverträge nicht. CPCS bestätigt den Eingang des Widerrufs.
13.7 CPCS darf Untervollmacht erteilen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung eines konkreten Wechselprozesses erforderlich und von der Vollmacht gedeckt ist, insbesondere an den neuen Energielieferanten für die Kündigung des bisherigen Liefervertrags.
14. Durchführung des Wechsels
14.1 CPCS übermittelt die notwendigen Angaben und Erklärungen an den ausgewählten Lieferanten oder dessen Abwicklungsdienstleister und begleitet den Wechselprozess bis zur Fertigstellung, soweit dies im Einflussbereich von CPCS liegt.
14.2 Der ausgewählte Lieferant kann den Vertragsabschluss ablehnen, zusätzliche Nachweise verlangen, eine Sicherheitsleistung fordern oder einen Tarif nicht mehr anbieten. In diesem Fall darf CPCS nach den Wechselkriterien einen geeigneten Alternativtarif auswählen oder den Kunden um eine Entscheidung ersuchen.
14.3 CPCS darf im Namen des Kunden ein Online-Kundenkonto beim Energielieferanten anlegen, wenn dies für den Wechsel erforderlich und von der Vollmacht erfasst ist. Zugangsdaten werden dem Kunden oder nach dessen Weisung verwaltet.
14.4 Eine Ermächtigung des Energielieferanten zum SEPA-Lastschrifteinzug oder zur Einzugsermächtigung darf CPCS nur erteilen, wenn der Kunde dies ausdrücklich in der Vollmacht oder einem gesonderten Mandat erlaubt hat.
14.5 CPCS wird keine Lieferunterbrechung veranlassen. Für die technische Versorgung und die gesetzliche Abwicklung des Lieferantenwechsels sind die jeweiligen Marktteilnehmer verantwortlich.
15. Tarifpirat-Entgelt und Abrechnung
15.1 Für die Leistungen von Tarifpirat zahlt der Kunde eine Wechselgebühr. Diese berechnet sich als Prozentsatz der im Angebot ausgewiesenen prognostizierten Ersparnis, mindestens jedoch in Höhe des im Angebot genannten Mindestbetrags. Die konkrete Wechselgebühr ist immer im jeweiligen Angebot ersichtlich.
15.2 Im Angebot wird festgelegt, welche Vergleichszeiträume, Boni, Verbrauchswerte, Steuern, Abgaben und sonstigen Kostenbestandteile in die prognostizierte Ersparnis einfließen. Die im Angebot ausgewiesene Ersparnis ist eine Prognose und kann von der tatsächlich eintretenden Ersparnis abweichen.
15.3 Die Wechselgebühr entsteht erst nach Fertigstellung des jeweiligen Wechsels. Nach Fertigstellung des Wechsels übermittelt CPCS dem Kunden die wesentlichen Informationen und Unterlagen zum neuen Energieliefervertrag. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise innerhalb von vier bis acht Wochen nach Fertigstellung des Wechsels.
15.4 Scheitert der Wechsel ausschließlich aus Gründen, die CPCS zu vertreten hat, entfällt die wechselbezogene Gebühr. Scheitert der Wechsel aus Gründen, die beim Kunden, beim bisherigen oder neuen Lieferanten, beim Netzbetreiber oder bei sonstigen Dritten liegen, gelten die im Angebot oder Wechselauftrag vereinbarten Regelungen.
15.5 Entgelte gegenüber Verbrauchern werden als Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.
16. Laufzeit und Beendigung des Tarifpirat-Vertrags
16.1 Tarifpirat ist kein laufendes Dauerschuldverhältnis mit laufender Grundgebühr oder jährlicher Zahlungspflicht. CPCS erbringt den Service anlassbezogen beziehungsweise regelmäßig, insbesondere jährlich oder nach Ablauf relevanter Bindungs- oder Preisgarantiefristen, sofern die gesonderte Vollmacht aufrecht ist und ein Wechsel nach den Wechselkriterien vorteilhaft erscheint.
16.2 Der Kunde kann den Tarifpirat-Auftrag und die gesonderte Vollmacht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder beenden. Bereits verbindlich abgegebene Erklärungen, bereits eingeleitete Wechselprozesse und bereits geschlossene Energielieferverträge bleiben davon unberührt.
16.3 CPCS kann die weitere Durchführung des Tarifpirat-Service mit Wirkung für die Zukunft beenden, insbesondere wenn keine ausreichenden Kundendaten vorliegen, keine wirtschaftlich sinnvollen Wechselmöglichkeiten bestehen, der Kunde Mitwirkungspflichten verletzt oder die Leistung rechtlich, technisch oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar erbracht werden kann.
16.4 Auf Wunsch stellt CPCS dem Kunden die bei CPCS vorhandenen wesentlichen Vertrags- und Wechselunterlagen elektronisch zur Verfügung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Rechte Dritter entgegenstehen.
17. Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei Tarifpirat
17.1 Wird der Tarifpirat-Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann ein Verbraucher grundsätzlich binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. CPCS stellt eine gesonderte Rücktrittsbelehrung und ein Muster-Rücktrittsformular bereit.
17.2 CPCS beginnt bei Verbrauchern grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Durchführung des Tarifpirat-Service. Soll im Einzelfall dennoch bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden, ist dafür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich.
17.3 Tritt der Verbraucher wirksam zurück, bevor CPCS mit der Dienstleistung begonnen hat, fallen für den widerrufenen Tarifpirat-Service keine Wechselgebühren an.
17.4 Wurde im Einzelfall ein wirksames Verlangen zum vorzeitigen Leistungsbeginn abgegeben, gelten die gesetzlichen Folgen des Rücktritts, insbesondere ein allfälliger anteiliger Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang.
17.5 Ein Rücktritt vom Tarifpirat-Service führt nicht automatisch zur Aufhebung eines bereits mit einem Energielieferanten geschlossenen Vertrags. Für diesen gelten die Rücktritts- und Kündigungsregeln des Energielieferanten und die gesetzlichen Bestimmungen.
18. Besondere Haftungs- und Gewährleistungshinweise zu Tarifpirat
18.1 CPCS gewährleistet die sorgfältige Erbringung des vereinbarten Wechselservice. CPCS gewährleistet nicht die Richtigkeit fremder Tarifdaten, soweit CPCS deren Unrichtigkeit bei angemessener Prüfung nicht erkennen konnte.
18.2 CPCS haftet nicht dafür, dass ein bestimmter Lieferant den Kunden annimmt, ein Tarif bis zur Annahme verfügbar bleibt, ein Bonus gewährt wird oder eine prognostizierte Ersparnis tatsächlich eintritt, sofern CPCS keine Pflichtverletzung trifft.
18.3 Für Fehler aufgrund unrichtiger oder verspäteter Kundendaten haftet CPCS nicht, soweit der Fehler bei richtigen und rechtzeitigen Angaben vermieden worden wäre.
18.4 Die allgemeinen Haftungsregelungen in Ziffer 8 bleiben anwendbar.
TEIL C - ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR ENERLOOP.AT
19. Anwendungsbereich und Vertragsrangfolge
19.1 Enerloop.at kann sowohl von Unternehmern, Vereinen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen Organisationen als auch von natürlichen Personen genutzt werden. Dazu zählen insbesondere private Betreiber oder Teilnehmer einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) sowie Nutzer künftiger Peer-to-Peer- oder vergleichbarer energiewirtschaftlicher Modelle. Handelt der Kunde bei Vertragsabschluss überwiegend zu privaten Zwecken, ist er Verbraucher im Sinn des § 1 KSchG; zwingende verbraucherschützende Bestimmungen bleiben unberührt.
19.2 Für Enerloop.at gelten in folgender Rangfolge: (1) individuelle schriftliche Vereinbarungen, (2) der Lizenz- und Nutzungsvertrag, (3) dessen Leistungsbeschreibung und sonstige Anlagen, (4) der gesondert abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich TOMs und Subprozessoren-Anlagen und (5) ergänzend diese AGB.
19.3 Bei Widersprüchen gehen die spezielleren oder ranghöheren Dokumente vor. Der Auftragsverarbeitungsvertrag geht für datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung abweichenden Regelungen anderer Vertragsdokumente vor.
19.4 Diese AGB wiederholen die im Lizenzvertrag und im AVV geregelten SaaS-, Lizenz-, Datenschutz-, Laufzeit-, Entgelt- und Haftungsbestimmungen nicht, sondern ergänzen sie.
20. Rollen und Verantwortlichkeiten bei Enerloop.at
20.1 CPCS stellt die technische Plattform und die im Lizenzvertrag vereinbarten Funktionen bereit. Der Kunde bleibt für das von ihm betriebene oder verwaltete Modell, insbesondere eine Energiegemeinschaft, gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), Peer-to-Peer-Struktur, Vereins- oder sonstige Organisationsstruktur, sowie dessen rechtskonformen Betrieb verantwortlich.
20.2 Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Zulässigkeit und Richtigkeit von Tarifen, Verteilungsschlüsseln, Teilnahmefaktoren, Teilnehmer- und Mitgliederdaten, Rechnungsangaben, Steuern, Abgaben, Beschlüssen, Verträgen und Kommunikation mit beteiligten Personen, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte Beratungs- oder Betriebsleistung von CPCS vereinbart wurde.
20.3 Enerloop.at ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- oder Energieberatung. Von der Plattform erzeugte Abrechnungen, Dokumente und Auswertungen sind vor Freigabe durch den Kunden auf Plausibilität und rechtliche Eignung zu prüfen.
20.4 Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Benutzer auf den jeweiligen Mandanten zugreifen und Rollen sowie Berechtigungen regelmäßig überprüft werden.
21. Daten, Schnittstellen und Abrechnungsergebnisse
21.1 Der Kunde ist für Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen bereitgestellten Daten verantwortlich.
21.2 Mess-, Verbrauchs-, Einspeise- und Prozessdaten können von Netzbetreibern, EDA-Systemen oder anderen Dritten stammen. CPCS kann deren technische Übernahme und Verarbeitung unterstützen, übernimmt aber keine Gewähr für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtzeitige Bereitstellung fremder Daten.
21.3 Automatisch berechnete Ergebnisse hängen von den hinterlegten Parametern und Eingangsdaten ab. Der Kunde muss Abrechnungsläufe vor Versand oder Verbuchung freigeben, soweit die Anwendung eine Freigabefunktion vorsieht.
21.4 Schnittstellen können aufgrund von Änderungen oder Störungen bei Dritten vorübergehend eingeschränkt sein. CPCS wird zumutbare Anpassungen vornehmen, soweit dies vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist. Wesentliche neue Anforderungen oder Drittgebühren können Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sein.
22. Nutzung, Sicherheit und unzulässige Verwendung
22.1 Der Kunde nutzt Enerloop.at ausschließlich im vereinbarten Umfang und beachtet die im Lizenzvertrag festgelegten Nutzungsrechte.
22.2 Untersagt sind insbesondere unbefugte Zugriffe, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, automatisierte Überlastung, Einschleusen von Schadsoftware, Reverse Engineering außerhalb zwingender gesetzlicher Erlaubnisse sowie Nutzung zur Verarbeitung rechtswidriger Inhalte.
22.3 Bei einer konkreten erheblichen Gefährdung der Plattform, anderer Kunden oder personenbezogener Daten darf CPCS den betroffenen Zugang vorübergehend sperren. CPCS informiert den Kunden soweit möglich vorab, andernfalls unverzüglich danach, und hebt die Sperre auf, sobald die Gefahr beseitigt ist.
22.4 Der Kunde informiert CPCS unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, kompromittierte Zugangsdaten und erkennbar fehlerhafte Systemzustände.
23. Support, Wartung und Verfügbarkeit
23.1 Supportumfang, Servicezeiten, Reaktionszeiten und gegebenenfalls zugesicherte Verfügbarkeit ergeben sich ausschließlich aus dem Lizenzvertrag, einem Service-Level-Agreement oder der Leistungsbeschreibung.
23.2 CPCS darf planbare Wartungsarbeiten durchführen. Soweit möglich, werden Wartungsfenster mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt und in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.
23.3 Nicht als von CPCS zu vertretende Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere Ausfälle der Internetanbindung des Kunden, fremder Schnittstellen, Netzbetreiber- oder EDA-Systeme sowie höhere Gewalt.
23.4 CPCS darf sicherheitsrelevante Updates unverzüglich einspielen, wenn dies zur Abwehr konkreter Risiken erforderlich ist.
24. Vertragsende und Datenübergabe bei Enerloop.at
24.1 Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem Lizenzvertrag.
24.2 Datenexport, Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten richten sich nach dem Lizenzvertrag und dem AVV. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bereitgestellte Exporte rechtzeitig herunterzuladen und sicher aufzubewahren.
24.3 Nach Vertragsende darf CPCS Zugänge deaktivieren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die im AVV geregelte Löschung von Backups bleiben unberührt.
24.4 Zusätzliche Migrations-, Beratungs- oder Unterstützungsleistungen nach Vertragsende können nach Aufwand verrechnet werden, sofern sie nicht bereits vertraglich geschuldet sind.
TEIL D - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
25. Rechtswahl, Gerichtsstand und Streitbeilegung
25.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
25.2 Für Verträge mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wels, Österreich, vereinbart.
25.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Rechtswahl darf Verbrauchern nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entziehen.
25.4 CPCS ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zwingende gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.
26. Schlussbestimmungen
26.1 Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Zwingende gesetzliche Formvorschriften und individuelle mündliche Vereinbarungen im Sinn des § 10 Abs. 3 KSchG bleiben unberührt.
26.2 Die Nichtausübung eines Rechts bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht.
26.3 Sollte eine Bestimmung gegenüber einem Unternehmer unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Die Parteien werden eine zulässige Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung ausschließlich die gesetzliche Regelung.
26.4 Überschriften dienen nur der Übersicht und beeinflussen die Auslegung nicht.
26.5 Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wird.